Zur Überprüfung der CO₂-Emissionsklasse sind folgende drei Werte erforderlich: Datum der erstmaligen Zulassung, Fahrzeuguntergruppe und spezifischer CO₂-Emissionswert.
Fahrzeuge mit einem Datum der erstmaligen Zulassung vor dem 1. Juli 2019 werden automatisch der CO₂-Emissionsklasse 1 zugeordnet. Ebenso wie Fahrzeuge, für die noch keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die CO₂-Emissionsklasse 1 ist nicht nachweispflichtig.
Mit dem CO₂-Emissionsklassen-Rechner können Sie vorab die CO₂-Emissionsklasse für Ihr Fahrzeug ermitteln. Achtung: Aktuell besteht lediglich die Möglichkeit, sich über die jeweils mögliche CO₂-Emissionsklasse für Ihr Fahrzeug zu informieren. Ab 20. November 2023 sollten die notwendigen Nachweisdokumente über diesen CO₂-Emissionsklassen-Rechner auch hochzuladen sein.