Schweiz: Digitales Zollverfahren

Am 1. Juni 2023 startete der schrittweise Prozess, bis Ende 2026 sollen bei den Eidgenossen alle Prozesse im Zusammenhang mit dem Transit, der Ausfuhr, der Einfuhr, der Sonderverzollung und der Erhebung anderer Abgaben vereinfacht, harmonisiert und vollständig digitalisiert sein.

Ziel sei es, dass der Fahrzeuglenker den Zollübergang ohne Halt passieren kann, womit auch auf den Druck des Versandbegleitdokuments verzichtet wird. Die Frachtführer sollen lediglich ein „draft“-Versandbegleitdokument in gedruckter Form mitführen, dass ihnen unmittelbar nach der elektronischen Übermittlung und Annahme der Versandanmeldung zugestellt wird. Das Dokument weist jedoch keine Angaben in den Felder C (Abgangszollstelle) und D (Prüfung durch die Abgangszollstelle) auf. Vorhanden sind aber sowohl die MRN wie auch der Strichcode, welche es den Zollstellen erlaubt, die vollständigen Angaben zu dem Vorgang des Versandverfahrens – bei Überführung der Waren in das Versandverfahren durch die Abgangszollstelle – im elektronischen System einzusehen.


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