Auf dem Straßennetz der Asfinag im Bundesland Wien wurde die Höchstgeschwindigkeit von Sondertransporten von 30 km/h auf 60 km/h angehoben. „Jeder Transport ist eine eigenständige Einheit und muss zwingend mit den auferlegten Begleitauflagen gehandhabt werden“, heißt es in einer Information der Stadt Wien. Ein hintereinanderfahren, mit den einzuhaltenden Auflagen hinsichtlich des vorgeschriebenen Abstands nach den geltenden Bescheidauflagen, werde ausschließlich für diese Windkrafttransporte gestattet. Sogenannte Konvoifahrten sind im Bundesland Wien nicht erlaubt.
Vor den Anschlussstellen an denen das Streckennetz der Asfinag verlassen wird, ist die Geschwindigkeit im voraus zwischen den einzelnen Transporteinheiten so zu wählen (oder außerhalb vom Bundesland Wien rechtzeitig der Konvoi aufgelöst), dass nicht ein Rückstau im Bereich des Pannenstreifens und/oder der Abfahrten neben dem fließenden Verkehr entsteht.
Die zuständige Autobahnmeisterei ist rechtzeitig darüber in Kenntnis zu setzen. Für eine ausreichende Absicherung ist zu sorgen.