Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen seit 12. Mai und bis 11. November 2022, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn im Verkehr zu Lande nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden. Der Bundesminister für Inneres hat dazu eine Verordnung für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen erlassen, die Sie hier finden können.