Wie bereits im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen Ende 2021 vereinbart, ergibt sich die Erhöhung für das Jahr 2024 aus der durchschnittlichen Inflation im Beobachtungszeitraum des Verbraucherpreisindex vom 01.10.2022 bis 30.09.2023, erhöht um 0,5 Prozentpunkte.
Die Kollektivvertrags-Stundenlöhne (keine IST-Löhne), die KV-Lehrlingsentschädigung sowie die KV-Zulagen werden ab 1. Jänner 2024 um 9,67 Prozent erhöht.
Hier finden Sie den aktuellen Kollektivvertrag Arbeiter für das Güterbeförderungsgewerbe.
