Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BM IMI) hat für Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht folgende Fahrverbote verordnet:
1. am 18. April und am 3. Oktober 2025 von 0 bis 22 Uhr, auf der Inntalautobahn A 12 und der Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland oder in einem Land liegt, das über Deutschland erreicht werden soll;
2. am 19. April von 11 bis 15 Uhr, am 25. April von 11 bis 22 Uhr sowie am 2. Juni 2025 in der Zeit von 9 bis 22 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll;
3. an allen Samstagen vom 5. Juli bis einschließlich 30. August 2025 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr, außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der
a) Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;
b) Ennstalstraße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500;
c) Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;
d) Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;
e) Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich;
f) Brenner Straße B 182 im gesamten Bereich;
4. an allen Samstagen vom 28. Juni bis einschließlich 30. August 2025 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 vom Knoten Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg.
Es gelten Ausnahmen, siehe hier.
Zur Erinnerung: Für die Luegbrücke wurde ja bereits im Dezember 2024 ein Fahrverbot erlassen, zu finden hier.
