Ab 26. Oktober (und bis 5. November 2023) ist es verboten, bei der Einmündung folgender Autobahnabfahrten der A10 Tauernautobahn in die jeweils angrenzende Straße einzufahren, wobei der Zielverkehr Österreich vom vorher erwähnten Verbot ausgenommen ist:
in Fahrtrichtung Salzburg:
- von der HASt Pfarrwerfen-Werfen (Exit 44) in die L229 Werfenwenger Landesstraße
- vom Knoten Pongau (Exit 46) kommend über die Rampe A10;46;R5 in die L276 Kreuzberg Landesstraße
- von der ASt Eben im Pongau (Exit 60) in die B99 Katschberg Straße.
in Fahrtrichtung Villach:
- von der ASt Hallein (Exit 16) in Fahrtrichtung Villach in die L 107 Wiestal Landesstraße (Kreisverkehr)
- von der ASt Golling-Abtenau (Exit 28) in Fahrtrichtung Villach in die B 159 Salzachtal Straße
- von der HASt Kuchl (Exit 22) in die B 159 Salzachtal Straße.
Weiters ist es verboten, auf der A 10 Tauernautobahn von der Umkehrspur der Landzeit-Autobahnraststätten (Gasthof Nord und Süd) im Bereich Gasthofsiedlung und im Bereich Gewerbegebiet Gasthof Süd auf die angrenzenden Gemeindestraßen einzufahren, wobei der Zielverkehr Österreich vom vorher erwähnten Verbot ausgenommen ist.
Durch Anklicken der Ortsnamen gelangen Sie zu den Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften St. Johann und Hallein. Grundsätzlich wurde von Asfinag, Verkehrsministerium und Land Salzburg ein umfassendes Maßnahmenpaket für die A10 Tunnelsanierung geschnürt – alle Details dazu in der kommenden Printausgabe, die am 7. November in den Versand geht.