Nachfolgend (in roter Schrift) finden Sie drei Erlässe des Verkehrsministeriums (BMK) betreffend „Ausnahme von Lenk- und Ruhezeiten gemäß Art 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 für Fahrzeuge, die für Aufräumarbeiten nach den Unwettern eingesetzt wurden bzw. werden“ sowie die jeweilige Fahrerbestätigung für einzelne Lenktage:
- Steiermark, Bezirk Voitsberg: Erlass vom 19. Juli 2024 (Fahrerbestätigung)
- Steiermark, Bezirke Leoben und Bruck-Mürzzuschlag: Erlass vom 22. Juli 2024 (Fahrerbestätigung)
- Salzburg, im Bezirk Zell am See, in den Gemeinden Bruck, Taxenbach, Mittersill und Maria Alm: Erlass vom 19. Juli 2024 (Fahrerbestätigung)
