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BREXIT Update

Ab dem 1. Jänner 2022 gelten für alle Waren, die zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien befördert werden, umfassende Zollkontrollen. Alle Transportunternehmen/Spediteure, die Waren über Häfen befördern, die das GVMS (Goods Vehicle Movement Service) anwenden (eine Liste der Häfen finden Sie hier), müssen sich für das GVMS (Goods Vehicle Movement Service) registrieren lassen und eine Warenverkehrsnummer (GMR Goods Movement Reference) besorgen, um Waren innerhalb des Vereinigten Königreichs zu befördern.

Die AISÖ rät Transportunternehmen, Häfen nicht ohne eine gültige GMR (Goods Movement Reference) anzufahren. Um das GVMS nutzen zu können, müssen Transportunternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • eine GB Economic Operators Registration and Identification Nummer (GB EORI)
  • einen Government Gateway Account
  • einen Zugang zum GVMS

Achtung: Es kann bis zu 5 Tage dauern, um eine GB EORI-Nummer bzw. einen Zugang zum GVMS zu erhalten. Daher werden Transportunternehmer, die dies noch nicht getan haben, daran erinnert, dringend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Hohe Geldstrafen!

Ab dem 1. Jänner 2022 können Transportunternehmen und/oder Fahrer mit erheblichen Geldstrafen (bis zu 2.500 Pfund – ca. 2.900 Euro) belegt werden, wenn die Waren nicht wie vorgeschrieben zur Kontrolle beim Zoll eintreffen. Die Verantwortung für die Weitergabe von Kontrollmitteilungen an die Fahrer liegt bei den Unternehmen: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Fahrer darüber informiert sind und die Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob eine Kontrolle erforderlich ist. Fahrer können den Status der GMR (Warenverkehrsnummer) auch selbst unter Check if you need to report for an inspection überprüfen.

Nachstehend finden Sie Links, die die neuen Vorschriften ab Januar 2022 detailliert erklären:

TIR-Verfahren und GVMS

Alle Transporte mit Carnet TIR müssen ab dem 1. Januar 2022 im GVMS registriert werden. Transportunternehmen, die Carnet TIR verwenden, müssen daher dafür sorgen, dass die entsprechenden Daten direkt durch den Zugang zum GVMS oder über ihre Zollagenten übermittelt werden.

Die IRU arbeitet mit den britischen Zollbehörden zusammen, um die Erfassung von GVMS-Daten durch TIREPD zu erleichtern. Diese Integration ist für Mitte 2022 vorgesehen. Ausführliche Informationen finden Sie im Handbuch für Transportunternehmer (Deutsch).

Der Zeitplan

Großbritannien aktualisiert „Border Operating Model“ über Zollkontrollen bei der Einfuhr ab dem 1.1.2022 bzw. 1.7.2022 – nachfolgend ein Auszug aus dem vorgesehenen Zeitplan:

  • 1.1.2022: Vollständige Zollanmeldungen und Kontrollen
  • 1.1.2022: Voranmeldung von Waren, die veterinär- oder pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen (SPS-Waren)
  • 1.7.2022: Sicherheitserklärungen (Summarische Eingangsmeldung) für Einfuhren
  • 1.7.2022: Bescheinigungs- und Warenkontrollen für alle verbleibenden regulierten tierischen Nebenprodukte, für alle regulierten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, für sämtliches Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie alle übrigen risikobehafteten Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
  • 1.7.2022: Verlagerung der Einfuhrkontrollen von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen mit hoher Priorität vom Bestimmungsort auf ausgewiesene Grenzkontrollstellen (Border Control Posts, BCP)
  • 1.7.2022: Einfuhrkontrollen von lebenden Tieren finden an ausgewiesenen Grenzkontrollstellen
  • 1.9.2022: Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle Molkereiprodukte
  • 1.11.2022: Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle übrigen regulierten Produkte tierischen Ursprungs, einschließlich zusammengesetzter Produkte und Fischprodukte.

Ausführliche Informationen finden Sie im sogenannten Border Operating Model.


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