Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung hat entsprechende Verordnungen für die Landesstraßen L 102 und L 242 erlassen.
Das Befahren der L 102 Obertrumer Landesstraße ab dem Beginn der L 102 Obertrumer Landesstraße in Eugendorf bei ca. km 0,100 bis zur Kreuzung mit der L 101 Mattseer Landesstraße in Zellhof bei ca. km 17,2+180m ist für Lastkraftfahrzeuge und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 7,5 Tonnen in beiden Fahrtrichtungen verboten.
Das L 242 Fahrverbot gilt von der Kreuzung mit der L 207 Berndorfer Landesstraße in Berndorf ab km 0,0 bis zur Landesgrenze Oberösterreich bei ca. km 1,628.
Ausnahmen für Ziel- oder Quellverkehr
Ausnahmen gelten u.a. für Fahrten des Ziel- oder Quellverkehrs, auch wenn nur eine Teilentladung oder Teilbeladung erfolgt. Zum Ziel- und Quellverkehrsgebiet gehören:
– Fahrten mit Beginn oder Ende im Land Salzburg;
– Fahrten mit Beginn oder Ende in den politischen Bezirken Braunau am Inn, Vöcklabruck und Ried im Innkreis;
– Fahrten mit Beginn oder Ende in den folgenden Gemeinden des Freistaates Bayern: Ering, Julbach, Kirchdorf am Inn, Kößlarn, Malching, Simbach, Stubenberg und Wittibreut.
Alle weiteren Ausnahmen sind in den Verordnungen zu finden (am Textanfang zum Anklicken farblich hinterlegt).
