Die französische Generaldirektion für Infrastruktur, Transport und Meer (DGITM) hat per Erlass vom 28. April die Lkw-Fahrverbote an einigen Tagen im Monat Mai unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt:
- Bei Beförderungen aller Güter, die vor dem Fahrverbot begonnen haben und bei denen die Lkw leer zu Ihrem Standort zurückkehren, werden am 1. Mai, 8. Mai und 13. Mai 2021 die Fahrverbote aufgehoben, um zu vermeiden, dass Fahrer über das Wochenende bzw. Christi Himmelfahrt nicht nach Hause kommen.
- Lkw die Güter zur Versorgung der Geschäfte mit lebensnotwendigen Produkten (Lebensmittel für Mensch und Tier, Drogerien und Gartencenter) befördern, mit der Möglichkeit danach, bis 2. Mai, 24 Uhr, leer zurückzukehren.
- Von Freitag, 7. Mai, 16 Uhr, bis Samstag, 8. Mai, 12 Uhr: Aufhebung des Fahrverbots für Lkw, die Güter zur Versorgung der Geschäfte mit lebensnotwendigen Produkten (Lebensmittel für Mensch und Tier, Drogerien und Gartencenter), mit der Möglichkeit danach, bis 8. Mai, 24 Uhr, leer zurückzukehren.