Wie bereits in der Vergangenheit berichtet, endete die Übergangsfrist zur Nachrüstung schwerer Nutzfahrzeuge mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (G2V2) am 19. August 2025. Seit diesem Datum müssen alle in der EU zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge, die grenzüberschreitend eingesetzt werden, mit G2V2-Geräten ausgestattet sein. In ganz Europa drohen bei Verstößen gegen die neuen Regeln erhebliche Sanktionen – sowohl für Unternehmen als auch für Fahrer.
Dieser letzte Meilenstein betrifft die Nachrüstung aller Fahrzeuge, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden und noch mit der ersten Version des intelligenten Fahrtenschreibers ausgestattet sind.
Ab 1. Juli 2026 auch ab 2,5 Tonnen
Ab 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Anhänger über 2,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einem Smart Tacho 2 (G2V2) ausgerüstet sein, wenn sie für grenzüberschreitende Gütertransporte oder für Kabotagebeförderungen eingesetzt werden.
Leichte Nutzfahrzeuge müssen dann ebenfalls sowohl die EU-Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten als auch die Lex specialis zur Entsendung von Fahrern einhalten, was für dieses Segment eine Neuerung darstellt. Dies gilt zusätzlich zu der seit 2022 bestehenden Verpflichtung, beglaubigte Kopien der Gemeinschaftslizenz mitzuführen.
