Die Betreiber italienischer Autobahnen sind seit 1. Juni 2026 verpflichtet, bei einer deutlichen Überschreitung der üblichen Fahrzeit einen Teil oder sogar die gesamte Maut (auch bei Lkw) zu erstatten. Keine Erstattung soll es geben, wenn es sich um Notfall-Baustellen handelt oder auch bei Unfällen, Demonstrationen und wetterbedingten Störungen, berichtet die AISÖ.
Die wichtigsten Regeln für Lkw:
- Nur bei baustellenbedingten Staus: Die Erstattung gibt es nur, wenn die Verzögerung durch eine geplante Baustelle oder Fahrstreifensperrung des Betreibers verursacht wurde. Bei Staus durch schwere Unfälle, Streiks, hohes Verkehrsaufkommen (Ferienreiseverkehr) oder Unwetter gibt es kein Geld zurück.
- Angepasste Fahrzeit-Berechnung: Das System berechnet die Verzögerungen automatisch über GPS- und Google-Maps-Daten. Für Lkw wird dabei eine andere Durchschnittsgeschwindigkeit zu Grunde gelegt (in der Regel 70 km/h statt 100 km/h bei Pkw), um festzustellen, ob eine relevante Verspätung vorliegt.
- Streckenlänge und Verzögerung: Schon ab kleineren Verzögerungen (je nach Streckenlänge oft schon ab 10 bis 15 Minuten) gibt es gestaffelte Rückerstattungen von 10 bis zu 100 Prozent der Mautgebühr.
Wie funktioniert die Erstattung für Transportunternehmen?
Für Transportunternehmen ist der Ablauf meist etwas unkomplizierter als für ausländische Privat-Urlauber, da gewerbliche Flotten in der Regel ohnehin elektronische Mautboxen (wie Telepass, DKV, Telepass EU etc.) nutzen.
- Automatische Abwicklung: Wenn die Mautboxen oder die Kennzeichen der Lkw vorab im entsprechenden Cashback-Portal des Betreibers (z. B. über die Muovy-App bzw. das Free To X-System für das Netz von Autostrade per l’Italia) registriert sind, erkennt das System die baustellenbedingte Verzögerung.
- Gutschrift: Die Erstattungen werden gesammelt und am Ende des Abrechnungszeitraums oft automatisch gutgeschrieben. Eine händische Beantragung per Quittung ist zwar auch möglich, im Logistikalltag aber sehr aufwändig.
- Einschränkung: Das Cashback-System gilt aktuell nur auf den Strecken, die von teilnehmenden Betreibern verwaltet werden (allen voran Autostrade per l’Italia, die rund die Hälfte des italienischen Netzes betreiben). Ab dem 1. Dezember 2026 soll es die Entschädigungen auch geben, wenn die Autobahn in der Hand mehrerer Betreiber ist.
Auch auf der A22 Brennerautobahn?
Die Brennerautobahn AG (A22) hat mittlerweile nachgezogen und bietet nun ebenfalls ein System zur Mautrückerstattung bei langen baustellenbedingten Verzögerungen an. Damit schließt sie sich dem auf anderen Strecken bereits etablierten Modell an, um Autofahrer und Transportunternehmen bei den massiven Verzögerungen durch die dortigen Dauerbaustellen zu entlasten. Für den Lkw- und gewerblichen Güterverkehr auf der A22 gelten dabei dieselben Kernprinzipien wie im restlichen italienischen Netz, betont man seitens der AISÖ.
Weitere Informationen zur Mautrückerstattung in Italien finden Sie hier oder hier.
