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Paris: Verkehrsberuhigte Zone

Am 5. November wurde laut Informationen der AISÖ im Pariser Stadtzentrum eine Zone mit beschränktem Verkehr (Limited Traffic Zone, LTZ) eingerichtet. Nur Verkehr, der von den Straßen dieses Gebiets kommt oder dort endet, ist gestattet. Der Transitverkehr (Durchfahrt durch die Zone) ist rund um die Uhr verboten.

Der Bereich der LTZ entspricht dem Pariser Zentrum (1., 2., 3. und 4. Arrondissement) ohne die nördlich gelegenen Grands Boulevards, die Cité und die Insel Saint-Louis.

Die Höhe des Bußgeldes ist auf 135 Euro festgelegt – es ist allerdings eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen, ohne dass ein Bußgeld verhängt wird. Allerdings muss bei einer Kontrolle bereits ein Nachweis vorgelegt werden. Die endgültigen Kontrollmethoden werden später per Dekret festgelegt.

Lkw können die Zone befahren, solange der Ausgangs- oder Zielort innerhalb der LTZ liegt.

Reisebusse können in das Gebiet einfahren, wenn ihr Ausgangs- oder Zielort innerhalb des LTZ liegt. Das Parken von Reisebussen ist in Paris nur auf reservierten Plätzen mittels Pass Autocar möglich.

Weitere Informationen, einschließlich der Liste der Ausnahmen, finden Sie hier.


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