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Salzburg: Ausnahmen Lenk- und Ruhezeiten

Ein aktueller Erlass des BMK regelt Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten gemäß Art 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 für Fahrzeuge, die für Aufräumarbeiten nach den starken Unwettern am 16. August 2021 in Salzburg, Bezirke Pongau und Pinzgau, eingesetzt wurden bzw. werden. Die im Erlass abgebildeten Ausnahmen gelten im Zeitraum von 16. August 2021 bis 5. September 2021.

Bestätigung ausstellen!

Um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden und entsprechende Rechtssicherheit für die Unternehmen und die Lenker herzustellen, ist für die jeweiligen Lenktage eine Bestätigung (siehe Verlinkung unten) der jeweils zuständigen Katastrophenschutzbehörde im Rahmen von Katastropheneinsätzen auszustellen.

Diese Bestätigungen sind vom Lenker ab Ausstellung insgesamt 29 Tage lang mitzuführen und dann im Unternehmen aufzubewahren. Damit kann die entsprechende Rechtssicherheit, dass diese Ausnahme in Anspruch genommen worden ist, bei allfälligen Kontrollen gewährleistet werden.

Hier finden Sie den Erlass im Original.

Hier finden Sie das Formular „Fahrerbestätigung für einzelne Lenktage“.


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