Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen seit 12. November 2022, 00.00 Uhr, bis 11. Mai 2023, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn im Verkehr zu Lande nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden. Dies hat das Bundesministerium für Inneres verordnet. Die Verordnung finden Sie hier.
Auch die vorübergehend verhängten Grenzkontrollen zur Slowakei wurden bis zum 12. Dezember 2022 verlängert. Hier finden Sie die Verordnung dazu.