Die Türkei hat mit 15. März 2022 neue Regelungen für unbezahlte Bußgelder und Straßenbenützungsgebühren eingeführt:
- Alle unbezahlten Bußgelder und Straßenbenützungs-/Brückengebühren werden an allen Grenzübergangsstellen über POS-Terminals (Point of Sales Terminals) bezahlt.
- Fahrzeuge dürfen die Grenze nicht überqueren, wenn sie bestehende unbezahlte Bußgelder und Straßenbenützungs-/Brückengebühren nicht entrichten.
Es betrifft alle Arten von Bußgeldern im Straßenverkehr sowie Straßenbenützungs- und Brückengebühren.
Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen können ihre Verbindlichkeiten hier vorab überprüfen (unter dem Abschnitt „Yabancı Plakalı Araç Ödemeleri“ – Zahlungen für ausländische Fahrzeuge).