Neben der Verpflichtung, das Kontrollgerät ins Fahrzeug (von 2,5 bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) einbauen zu lassen und zu nutzen, gehen weitere Verpflichtungen einher: Es kommt zu einer Unterweisungspflicht, die Unternehmenskarte und die Fahrerkarten sind zu beantragen, die Lenk- und Ruhezeitenbestimmungen sind einzuhalten und die Daten der Karten und des Kontrollgerätes sind im Unternehmen zu archivieren.
Die Fachgruppe des niederösterreichischen Güterbeförderungsgewerbes hat eine sehr übersichtliche Darstellung erarbeitet – inklusive unterschiedlicher Fallvarianten, die es zu unterscheiden gilt. Zu finden hier.
