Werbung

Werden Kleine smarter?

Neben der Verpflichtung, das Kontrollgerät ins Fahrzeug (von 2,5 bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) einbauen zu lassen und zu nutzen, gehen weitere Verpflichtungen einher: Es kommt zu einer Unterweisungspflicht, die Unternehmenskarte und die Fahrerkarten sind zu beantragen, die Lenk- und Ruhezeitenbestimmungen sind einzuhalten und die Daten der Karten und des Kontrollgerätes sind im Unternehmen zu archivieren.

Die Fachgruppe des niederösterreichischen Güterbeförderungsgewerbes hat eine sehr übersichtliche Darstellung erarbeitet – inklusive unterschiedlicher Fallvarianten, die es zu unterscheiden gilt. Zu finden hier.


Das könnte Sie auch interessieren

ALTERNATIVE ANTRIEBE

Brennstoffzelle statt Batterie

LKW-NEUVORSTELLUNG

Auf F und G folgt D

ELEKTRO-MOBILITÄT

Erster Volvo FL Electric in Österreich verkauft

SPIEGELERSATZ

MirrorCam verkürzt