Wiedereinführung Grenzkontrollen Slowenien und Ungarn

Laut einer aktuellen Verordnung des Bundesministers für Inneres dürfen zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Zeit vom 12. Mai 2023, 00.00 Uhr, bis 11. November 2023, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn im Verkehr zu Lande nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.

AISÖ Logo
Diese Information wird Ihnen von der AISÖ (Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs) zur Verfügung gestellt. Nutzen auch Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft und bestimmen so u.a. die inhaltliche Arbeit in den Gremien der IRU (International Road Transport Union) aktiv mit.

Das könnte Sie auch interessieren

Rekordabsatz bei Traton

FV-OBMANN APPELLIERT

„Kosten im Auge behalten!“

DIGITALE PLATTFORM

Abfalltransporte „auf Schiene“?

ERSATZTEILE

Schneller finden