Laut einer aktuellen Verordnung des Bundesministers für Inneres dürfen zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Zeit vom 12. Mai 2023, 00.00 Uhr, bis 11. November 2023, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn im Verkehr zu Lande nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.