Seit dem 1. Mai 2023 sind alle Antragsteller verpflichtet, eine Woche vor Durchführung eines geplanten Sondertransports (ab einer Gesamtbreite von 3,51 m sowie einer Länge von über 30,01 m) mit einem gültigen Bescheid einer straßenpolizeilichen Bewilligung (hinsichtlich der Einrichtung von Halt- und Parkverboten), eine E-Mail an m29_parken_sondertransporte-l@wien.gv.at mit der entsprechenden P90 Zahl und den genau definierten Zeitraum des Sondertransportes sowie die betroffenen Straßenzüge hinsichtlich der Halt- und/oder Parkverbot zu übermitteln.
Für alle Sondertransporte ab 23 und 00 Uhr besteht die Möglichkeit ein Halt- und Parkverbot ab 22 Uhr an den geplanten Durchführungstagen zu beantragen. Seitens der MA 67 werde die Parkraumüberwachung bis 22:00 Uhr gewährleistet, heißt es in einem Informationsschreiben der Behörde. Im Bedarfsfall werde auch nach 22 Uhr noch zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt. Hier entscheidet die MA 67 aufgrund der zu befahrenden Route und den Abmessungen im Einzelfall.
Sollten falsch abgestellte Fahrzeuge mit höheren Tonagen betroffen sein, werde gegebenenfalls die Abschleppung durch die MA 68 unterstützt, heißt es in dem Schreiben weiter. Zudem werde die Rettungsleitstelle gleichzeitig bei besonderen Transporten mit höheren Abmaßen informiert, um Notfalleinsätze nicht durch einen geplanten Sondertransport zu behindern.
Sollte ein planmäßig eingemeldeter Sondertransport aufgrund von technischen Gebrechen oder anderen Umständen nicht wie geplant stattfinden, ist umgehend eine Informations-Email an die Mailadresse m29_parken_sondertransporte-l@wien.gv.at zu verschicken um die aufgestellten Verkehrszeichen hinsichtlich der Halt- und Parkverbote zu entfernen, betont man abschließend. Verstöße werden entsprechend als Missachtung von Sondertransportauflagen nach § 40 KFG geahndet.