Wien: Stadionbrücke für Sondertransporte gesperrt

Wie die Stadt Wien informiert, darf die Stadionbrücke B020401 mit Schwertransporten nach KFG 1967 (§101 Abs.5, §104 Abs.7, §104 Abs. 9, §39, §82 Abs. 5, §46, Abs. 3, §45 Abs. 5) nicht mehr befahren werden.

Derzeit gültige Sondertransport-Bewilligungen, die dieses Brückenbauwerk betreffen, verlieren laut Stadt Wien mit sofortiger Wirkung Ihre Gültigkeit. Ausgenommen davon seien Bewilligungen, welche eine Alternativroute enthalten, in welcher die Stadionbrücke nicht befahren wird.

Betroffene Bewilligungen müssen umgehend neu beantragt werden. Eine Neuausstellung erfolge nur unter Angabe der alten SOTRA-Zahl im Feld Bemerkungen, kostenfrei.

Aktuell angesuchte Anträge seien durch den Antragsteller umgehend zu ändern. Für erlassene Dauergenehmigungen ist ebenso die Überfahrt der Stadionbrücke B020401 untersagt. Genehmigungen dieser Art behalten ihre Gültigkeit und sind nicht neu zu beantragen, so die Verantwortlichen.

Die Stadt Wien macht in einem Schreiben darauf aufmerksam, dass Verstöße gegen diese Auflagen nach § 40 KFG einen schweren Verstoß gegen Sondertransportauflagen erfüllen. Die Zuverlässigkeit sei somit für Transportunternehmen nicht mehr gegeben.


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