Die Bezirkshauptmannschaften St. Johann im Pongau und Hallein haben für die A10 Tauernautobahn Maßnahmen gegen den Stauausweichverkehr zwischen Ostern 2025 und Ende der Tunnelbaustelle am 26. Juni 2025 („Abfahrtssperren“) ergriffen. Betroffen sind die HASt Pfarrwerfen-Werfen (Exit 44) sowie ASt Eben im Pongau (Exit 60). Ausgenommen ist ausschließlich der Zielverkehr Salzburg. Hier finden Sie die Verordnung der BH St. Johann.
Die BH Hallein hat die ursprüngliche Verordnung aufgehoben und abgeändert. Betroffen sind weiterhin die ASt Puch-Urstein (Exit 11), die ASt Hallein (Exit 16) die HASt Kuchl (Exit 22) sowie die ASt Golling-Abtenau (Exit 28) in Fahrtrichtung Süden. Ausgenommen ist der Zielverkehr Salzburg.
In der ersten Verordnung waren auch noch Taxis und Busse ausgenommen – dies wurde aus den Winterabfahrtssperren übernommen, als es zusätzlich die Radien Einschränkungen bei den Abfahrtssperren gegeben hat; da es diese weitreichenden Einschränkungen nicht mehr gibt, ist ausschließlich der Zielverkehr Salzburg nun ausgenommen, so wie in der analogen Verordnung aus dem Frühjahr 2024.
Die Verordnung der BH Hallein finden Sie hier.
