Bayern: Sperren der Blockabfertigungs-Ausweichrouten

Die Bayerische Staatsregierung hat auf die Tiroler Blockabfertigungsmaßnahmen reagiert: Seit 25. Juli dürfen Lkw über 7,5 t hzG, die in Richtung österreichische Grenze fahren, an allen von einer österreichischen Blockabfertigung betroffenen Tagen, bayerische Autobahnen (A8 und A93) nur mehr bei folgenden Ausnahmesituationen verlassen.

•            Lieferung oder Abholung von Waren,

•            Rückkehr zum Standort des Lkw,

•            Stopps für einen Fahrerwechsel,

•            Anfahrt zu Parkplätzen für die Einhaltung der Ruhezeit,

•            Fahrt zum Wohnsitz des Fahrers,

•            Zwischenstopps zum Tanken oder für Reparaturen.

Nähere Infos finden Sie hier.

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