Die Bayerische Staatsregierung hat auf die Tiroler Blockabfertigungsmaßnahmen reagiert: Seit 25. Juli dürfen Lkw über 7,5 t hzG, die in Richtung österreichische Grenze fahren, an allen von einer österreichischen Blockabfertigung betroffenen Tagen, bayerische Autobahnen (A8 und A93) nur mehr bei folgenden Ausnahmesituationen verlassen.
• Lieferung oder Abholung von Waren,
• Rückkehr zum Standort des Lkw,
• Stopps für einen Fahrerwechsel,
• Anfahrt zu Parkplätzen für die Einhaltung der Ruhezeit,
• Fahrt zum Wohnsitz des Fahrers,
• Zwischenstopps zum Tanken oder für Reparaturen.
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