C95: 5-Jahresfrist nicht verkürzen

Die C95 Frist wird immer ab dem Ende der aktuellen Frist laut Führerschein gerechnet, sofern der Antrag nicht mehr als 18 Monate vorher gestellt wird. Ein früherer Antrag darf die 5-Jahresfrist also nicht verkürzen.

Die entsprechende Erklärung dazu findet man im FSG-Gesamtdurchführungserlass auf Seite 63 f.


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