In Deutschland gelten ab 1. Dezember 2023 neue Mauttarife. Wie in Österreich wird auch bei unseren Nachbarn die CO2-Emissionsklasse als neues Lkw-Tarifmerkmal eingeführt. Ein Webinar des deutschen Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) informierte zu den Rahmenbedingungen der neuen CO2-Maut. Das Wichtigste: Halter von Euro 6-Fahrzeugen mit Erstzulassung nach Juli 2019 sollten mit dem Emissionsklassenfinder von Toll Collect prüfen, ob ihr Fahrzeug eine bessere Einstufung erhalten kann.
Bei einem positiven Ergebnis muss ein Antrag bei Toll Collect gestellt werden, damit das Fahrzeug in der besseren Emissionsklasse zugelassen wird. Die Beantragung erfolgt online über den Emissionsklassen-Finder. Die Tarife der „besseren“ CO2-Emissionsklassen 2 bis 5 finden Sie hier.
Achtung bei Zuordnung!
In Zukunft ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (zGG) ausschlaggebend, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm). Dadurch können Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse fallen oder mautpflichtig werden.
Bei der Ermittlung der Fahrzeuguntergruppe wird nach der Art des Fahrerhauses gefragt. Eine häufig gestellte Frage hierbei ist, weshalb eine Kabine mit oder ohne Liegeplatz die Einstufung in die CO2-Emissionsklasse ändert. Der BGL klärt auf: Sofern ein Liegeplatz vorhanden sei, werde angenommen, dass das Fahrzeug überwiegend auf der Langstrecke unterwegs ist. Das führe zur Einordnung in die Untergruppe „LH“ (Long Haul – Fernverkehr) sowie zur Zuordnung eines entsprechenden Streckenprofils zur Bestimmung der spezifischen CO2-Emissionen.
Wenn kein Liegeplatz vorhanden ist, erfolge die Zuordnung in die Fahrzeuguntergruppe „RD“ (Regional Delivery – Verteilerverkehr), und es werde ein Streckenprofil für den regionalen Verkehr zugeordnet. Das heißt: Es wird bei ansonsten baugleichen Fahrzeugen für jenes mit Liegeplatz wegen der unterschiedlichen Streckenprofile eine erheblich niedrigere spezifische CO2-Emission ausgewiesen.