EU-VORSCHRIFT

Neuer Unterfahrschutz

Neuer Unterfahrschutz Die Tieflader von Schwarzmüller haben ein charakteristisches Heck erhalten. Neben dem Unterfahrschutz wurden die Rampen neu konstruiert. | © Schwarzmüller

EU-weit gilt ab September 2021 auch für Tieflader die neue Verordnung zum Unterfahrschutz bei Nutzfahrzeugen. Dieser muss doppelt so viel Kräfte wie bisher aufnehmen können, um bei einem Unfall niedrigere Fahrzeuge noch besser vor dem gefährlichen Unterfahren zu schützen. Die gesetzliche Änderung nahm man bei Schwarzmüller zum Anlass, um seine Tieflader auch an anderen Stellen zu optimieren. So sitzt über dem überarbeiteten Quer-Formrohr, das als Unterfahrschutz Auffahrkräfte von bis 10 Tonnen aufnimmt, die neue Rampe. Sie ist als Baukastensystem konstruiert und lässt sich auch nachträglich sehr einfach verändern. Die Rampe ist leicht und der Form nach schmal gehalten, den Boden kann man jederzeit von hart auf weich, Gummi oder Gitterrost umrüsten. Die Ladefläche ist standardmäßig mit Douglasie belegt, weil sie leistungsfähiger als Fichte sei, meint man bei Schwarzmüller. Harthölzer und Gummibeläge seien ebenso erhältlich.

Hydraulische Unterstützung

Ein hydraulisch absenkbares Tiefbett erweitert die Einsatzmöglichkeiten ebenso wie seitlich ausziehbare Ladungsträger. Hydraulische Unterstützung gibt es auch für den Betrieb der Rampen. Zur Standardausstattung zählen Feuerverzinkung, automatisch klappbarer Stützfuß an der Rampe und LED-Beleuchtung. Eine Vielzahl von Achs- und Lenksystemen steht zur Auswahl. Steckrungen für den Holztransport oder eine Twistlock-Verriegelung für den Behältertransport sind Optionen. Die Fahrzeuge sind in 2- bis 5-achsiger Ausführung und in Deichsel-, Zentralachs- und Sattelanhängervariante erhältlich, um die Bandbreite der Transportmöglichkeiten zu erhöhen.


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