Die CO₂-Emissionsklasse wird in Deutschland als neues Lkw-Tarifmerkmal eingeführt. Das heißt, zukünftig soll der Mautsatz pro Kilometer auch davon abhängen, wie viel Kohlenstoffdioxid (CO₂) ein Fahrzeug ausstößt. Diese neue Systematik geht auf eine EU-weite Regelung zurück. Die überwiegende Mehrheit der Fahrzeuge werden der CO2-Emissionsklasse 1 angehören, die die teuerste ist.
Die CO2-Emissionsklasse 1 wird Folgendes umfassen:
• alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0 bis Euro V
• alle Euro-VI-Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Juli 2019
• die meisten Euro-VI-Fahrzeuge mit Erstzulassung nach Juli 2019
Aufgrund dieser Situation wird Toll Collect alle Fahrzeuge standardmäßig in die CO2-Emissionsklasse 1 einstufen.
Halter von Euro VI-Fahrzeugen mit Erstzulassung nach Juli 2019 sollten mit dem Emissionsklassenfinder von Toll Collect prüfen, ob ihr Fahrzeug eine bessere Einstufung erhalten kann. Im Falle eines positiven Ergebnisses (CO2-Emissionsklasse besser als 1) müssen sie einen Antrag bei Toll Collect stellen, um ihr Fahrzeug in der besseren Emissionsklasse zuzulassen. Die Beantragung erfolgt ebenfalls online über den Emissionsklassen-Finder.
Die Tarife der „besseren“ CO2-Emissionsklassen 2 bis 5 findet man in einer Übersicht auf der Homepage von Toll Collect.
Achtung: technisch zulässige Gesamtmasse künftig relevant
In Zukunft ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (zGG) ausschlaggebend, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm). Dadurch können Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse fallen oder mautpflichtig werden.
Mautkunden sind verpflichtet, rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzespakets die Angaben zur Gewichtsklasse ihrer Fahrzeuge im Kunden-Portal zu überprüfen und falls erforderlich anzupassen. Toll Collect hat zunächst für alle bisher registrierten Fahrzeuge die Gewichtsangabe aus dem Feld zGG in das neue Feld tzGm übernommen.
Mautpflicht über 3,5 Tonnen tzGm ab 1. Juli 2024
Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen wird ab Juli 2024 eingeführt. Fahrzeugkombinationen werden nur dann mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.
Es wird eine Ausnahme für Handwerker und handwerksähnliche Betriebe geben. Dafür wird eine Online-Lösung bereitgestellt. Damit können Handwerker mit geeigneten Nachweisen glaubhaft machen, dass die im Betrieb genutzten Fahrzeuge ausschließlich unter den Voraussetzungen der „Handwerkerausnahme“ zum Einsatz kommen.
Mautbestimmungen für alternative Antriebe
Werkseitig mit CNG-/LNG-Antrieb ausgerüstete Lkw der Euro-Schadstoffklasse 6 werden im Januar 2024 mautpflichtig. Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben bis Ende 2025 mautbefreit.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen für emissionsfreie Fahrzeuge nur 25 Prozent des Mautteilsatzes für Infrastrukturkosten zuzüglich der Mautteilsätze für Lärmbelastung und Luftverschmutzung entrichtet werden.
Emissionsfreie Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen tzGm sind dauerhaft von der Maut befreit.
Weitere Informationen zum Tarifmerkmal CO₂-Emissionsklasse, CO₂-Emissionsklassenfinder, Übersicht der neuen Tarife, zur technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm), Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, Maut für alternative Antriebe, etc. finden Sie auf der Website von Toll Collect.