STEUERRECHTLICH FREIER VERKEHR

E-Dokument verwenden

Seit 13. Februar 2023 wird für den innergemeinschaftlichen Transport im steuerrechtlich freien Verkehr nur mehr das vereinfachte elektronische Verwaltungsdokument (e-VBD) verwendet, das mit dem Excise Movement and Control System (EMCS) erstellt wird.

Beim Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus dem freien Verkehr kommt bereits versteuerte Ware in einen anderen Mitgliedsstaat. Aufgrund des Bestimmungslandprinzips kommt es zu einer (weiteren) Steuerschuldentstehung im Bestimmungsmitgliedstaat. Die Erstattung der bereits bezahlten Verbrauchsteuern ist nur dann möglich, wenn das Transportverfahren mit dem vorgesehenen Begleitdokument eingehalten wird.

Übergangsregelung für Deutsches Eck

In einer aktuellen Information des Finanzministeriums wird festgehalten, dass Gespräche mit Deutschland betreffend die Anpassung der Deutsch-Österreichischen Vereinbarung über verbrauchsteuerpflichtige Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs im Durchgangsverkehr (insbesondere das sogenannte Deutsche Eck) noch nicht abgeschlossen sind. Das deutsche Bundesministerium der Finanzen zeigte sich aber damit einverstanden, bis zum Abschluss des neuen Übereinkommens den Verkehr über das Deutsche Eck in vereinfachter Form im Sinn der geltenden Vereinbarung zunächst weiter laufen zu lassen. Neben einer Beförderung im „Regelverfahren“ mit v-e-VD (e-VBD) steht somit den Wirtschaftsbeteiligten im Verkehr über das Deutsche Eck das bisherige vereinfachte Verfahren gemäß der Verwaltungsvereinbarung mit Deutschland offen.

Nähere Informationen zur gewerblichen Beförderung im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr finden Sie hier.


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