Werbung

Erinnerung: Umrüstpflicht auf Smart Tacho 2

Mit Blick auf die Umrüstungspflicht auf den intelligenten Fahrtenschreiber Version 2 (G2V2) ab dem 1.1.2025 für Fahrzeuge, die mit einem analogen oder digitalen Tachographen der 1. Generation (Neuzulassungen vor dem 15.06.2019) im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, haben sich die EU-Mitgliedstaaten wie berichtet auf eine zweimonatige Übergangsfrist geeinigt. Diese läuft am 28. Februar 2025 ab!


Das könnte Sie auch interessieren

NEUES KINDERBUCH

Benni, der Lkw-Fahrer

NEU: FORD TRANSIT COURIER

Kurier zeigt Größe (mit Film!)

ABRUNDUNG NACH UNTEN

Iveco zieht den Stellantis-Jolly

LKW-INDUSTRIE

MAN stärkt Standort Krakau