Erinnerung: Umrüstpflicht auf Smart Tacho 2

Mit Blick auf die Umrüstungspflicht auf den intelligenten Fahrtenschreiber Version 2 (G2V2) ab dem 1.1.2025 für Fahrzeuge, die mit einem analogen oder digitalen Tachographen der 1. Generation (Neuzulassungen vor dem 15.06.2019) im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, haben sich die EU-Mitgliedstaaten wie berichtet auf eine zweimonatige Übergangsfrist geeinigt. Diese läuft am 28. Februar 2025 ab!


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