Durch das beschlossene Mindestlohnerhöhungsgesetz wird der allgemeine Mindestlohn in Deutschland ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde angehoben. In diesem Zusammenhang wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro pro Monat angehoben. Die Entgeltgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) wird auf 1.600 Euro pro Monat angehoben.
Weitere Informationen dazu findet man auf der Homepage des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).