Der Ausbruch der Beulenpest (Lumpy Skin Disease) stellt eine ernstzunehmende Bedrohung für heimische Rinderbestände dar. Eine Kundmachung des zuständigen Ministeriums zeigt Schutzmaßnahmen auf, um eine Einschleppung zu verhindern und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Wesentliche Auszüge:
(1) Transportunternehmerinnen und Transportunternehmer, die Tiere im Sinne des § 1 transportieren, haben die zu diesem Zweck verwendeten Transportmittel unmittelbar nach dem Entladen der Tiere zu reinigen und zu desinfizieren.
(2) Die Transportunternehmerin bzw. der Transportunternehmer hat die Reinigung und Desinfektion zu dokumentieren und den Organen der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
(3) Die Transportunternehmerin bzw. der Transportunternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das verwendete Transportmittel ohne Zwischenstopp in den Herkunftsmitgliedstaat zurückverbracht wird.
Laufende Informationen zur Beulenpest erhalten Sie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit.
