Kollektivvertrag 2023 rechtsgültig

Der Kollektivvertrag 2023 wurde von der Gewerkschaft VIDA unterzeichnet und ordnungsgemäß hinterlegt. Durch beidseitige Unterschrift und Veröffentlichung/Hinterlegung ist der Kollektivvertrag rechtsgültig und per 1. 1. 2023 in Kraft.

Die wesentlichen Parameter des Abschlusses beim Kollektivvertrag „ArbeiterInnen 2023“:

  • Erhöhung der KV Löhne ab 1. 1. 2023 um 7,39% (die 2022 vereinbarten 0,5% sind bereits berücksichtigt)
  • Weiterhin keine Ist-Lohn-Anpassung
  • Erhöhung der KV Lehrlingsentschädigung ab 1. 1. 2023 um 7,39%
  • Erhöhung der KV Zulagen ab 1. 1. 2023 um 7,39%

Hier können Sie den Kollektivvertrag Güterbeförderung ArbeiterInnen ansehen.

Hier finden Sie die Lohn- und Zulagenordnung.

Erinnerung: Im Kollektivvertrag Güterbeförderungsgewerbe Angestellte 2022 wurde bereits der Abschluss für 2023 verhandelt und die Gehaltstabellen eingearbeitet.


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