Der Kollektivvertrag 2023 wurde von der Gewerkschaft VIDA unterzeichnet und ordnungsgemäß hinterlegt. Durch beidseitige Unterschrift und Veröffentlichung/Hinterlegung ist der Kollektivvertrag rechtsgültig und per 1. 1. 2023 in Kraft.
Die wesentlichen Parameter des Abschlusses beim Kollektivvertrag „ArbeiterInnen 2023“:
- Erhöhung der KV Löhne ab 1. 1. 2023 um 7,39% (die 2022 vereinbarten 0,5% sind bereits berücksichtigt)
- Weiterhin keine Ist-Lohn-Anpassung
- Erhöhung der KV Lehrlingsentschädigung ab 1. 1. 2023 um 7,39%
- Erhöhung der KV Zulagen ab 1. 1. 2023 um 7,39%
Hier können Sie den Kollektivvertrag Güterbeförderung ArbeiterInnen ansehen.
Hier finden Sie die Lohn- und Zulagenordnung.
Erinnerung: Im Kollektivvertrag Güterbeförderungsgewerbe Angestellte 2022 wurde bereits der Abschluss für 2023 verhandelt und die Gehaltstabellen eingearbeitet.