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EU-MOBILITÄTSPAKET 1

Müssen auch Auflieger zurückkehren?

Seit dem 21. Februar 2022 gilt ja bekanntlich eine Rückkehrverpflichtung für Lkw: Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass seine Fahrzeuge für grenzüberschreitende Beförderungen spätestens acht Wochen nach Verlassen des Mitgliedstaates zu einer der Betriebsstätten in diesem Mitgliedstaat zurückkehren.

Die Europäischen Kommission hat nun bestätigt, dass Anhänger und Auflieger nicht mehr in den Geltungsbereich der gesetzlichen Verpflichtung fallen und somit nicht mehr rückkehrpflichtig sind.

Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.  


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