Neue Gefahrgutvorschriften

Bis 30. Juni 2025 ist es erlaubt, weiterhin das ADR 2023 anzuwenden. Nach Ablauf einer sechsmonatigen Übergangsfrist gilt für den Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße ab 1. Juli 2025 nur noch das ADR 2025. Die Wirtschaftskammer hat auf ihrer Homepage alle Infos zusammengetragen – zu finden hier.


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