ÖGK: Softwarelösung für Entsendungen

Entsendebestätigungen für sämtliche EU- und EWR-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich die Schweiz, sowie für alle Vertragsstaaten, mit denen Österreich entsprechende bilaterale Vereinbarungen geschlossen hat, werden nunmehr seitens der ÖGK vollelektronisch abgewickelt.

Durch die neue vollelektronische Abwicklung des gesamten Geschäftsprozesses – also von der Antragstellung über die Ausstellung bis hin zur Übermittlung der Bescheinigungen an die Dienstgeber – komme es zu einer wesentlichen Zeitersparnis für alle Beteiligten, betont man seitens der ÖGK. Im Idealfall erhalten die Dienstgeber die von Ihnen beantragten Bescheinigungen noch am selben Tag retour – und zwar elektronisch über das ELDA-System, verspricht man.

Liegen die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Entsendebescheinigung vor, werden einlangende Anträge laut ÖGK sogar außerhalb der regulären Geschäftszeiten bearbeitet – also auch an Wochenenden. Dafür sei allerdings notwendig, dass die Anträge korrekt und vollständig befüllt bei der ÖGK einlangen, betont man.

Voraussetzungen

Einzige Voraussetzung für die effiziente Abwicklung sei, dass Anträge auf Ausstellung einer Entsendebestätigung elektronisch bei der ÖGK einlangen. Die ÖGK ersucht daher, Anträge ab 1. Mai 2022 ausschließlich via ELDA bzw. ELDA-Online zu übermitteln. In speziellen Situationen, wie beispielsweise bei Ausfall der Datenfernübertragungseinrichtung, werden auch Papieranträge entgegengenommen.

Weitere Informationen gibt es auf der ÖGK-Homepage. Sämtliche relevanten Bestimmungen im Bereich des zwischenstaatlichen Kollisionsrechts sind in dem Leitfaden „Auslandstätigkeit: Wer ist wo versichert“ übersichtlich zusammengefasst.


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