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Fahrverbotskalender 2021

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat in der 283. Verordnung vom 30. Juni den Fahrverbotskalender für das Jahr 2021 veröffentlicht. Demnach bestehen für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht Fahrverbote an allen Samstagen vom 3. Juli bis einschließlich 28. August 2021 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und an allen Samstagen vom 3. Juli bis 28. August 2021 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll auf der A12 Inntalautobahn und A13 Brennerautobahn.

Des Weiteren besteht für die oben genannten Fahrzeuge ein Fahrverbot an allen Samstagen vom 3. Juli bis einschließlich 28. August 2021 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der

  • Loferer Straße B178 von Lofer bis Wörgl;
  • Ennstal Straße B320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500;
  • Seefelder Straße B177 im gesamten Bereich;
  • Fernpassstraße B179 von Nassereith bis Biberwier;
  • Achensee Straße B181 im gesamten Bereich.

Ein Fahrverbot besteht auch für die oben genannten Fahrzeuge an allen Samstagen vom 3. Juli bis einschließlich 28. August 2021 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 vom Knoten Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg.

Ausnahmeregelungen sind in der Verordnung zu finden.


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