Pick-Ups bleiben in Österreich auch weiterhin nur dann von der NoVA befreit, wenn sie über eine einfache Ausstattung verfügen! Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, entkräftet damit jüngste mediale Meldungen: „Das BMF hat zwar das Kriterium des permanenten Allradantriebs von der Liste gestrichen, die definiert, was unter einer solchen einfachen Ausstattung zu verstehen ist, alle anderen Kriterien wie beheizte Heckfenster oder elektrische Sitzverstellung bleiben aber aufrecht.“ Das führe dazu, dass weiterhin nach erstem Realitätscheck bei den betroffenen Marken kein Pick-up in den Genuss der NoVA-Befreiung kommt.
„Wir hoffen, dass die für 2026 zugesagte Evaluierung der Kriterienliste vorgezogen wird und eine realistische Definition der Kriterien erfolgt. Diese sollte sich am Markt orientieren, um Betrieben diese Fahrzeuge als Arbeitsgeräte wie ursprünglich von der Politik zugesagt NoVA-befreit zur Verfügung zu stellen“, ergänzt Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremium Fahrzeughandels in der WKO.
