Auf allen polnischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt für N2- und N3-Fahrzeuge (also alle Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) sowie für Fahrzeugkombinationen von mehr als sieben Metern Länge ab 1. Juli 2023 ein Überholverbot. Es gibt Ausnahmen:
Wenn die Straße zweispurig ist:
Der Lkw-Fahrer darf andere Fahrzeuge nicht überholen. Ein Lkw muss auf der rechten Fahrspur bleiben. Ausnahme: Es ist erlaubt, ein Fahrzeug zu überholen, das mit einer Geschwindigkeit unterwegs ist, die deutlich unter der auf einer bestimmten Straße geltenden Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge der Klasse N2 oder N3 liegt. Hier gibt es allerdings keine klaren Vorgaben. Ein wahrscheinliches Beispiel wäre das Überholen eines beschädigten Fahrzeugs, das mit 60 km/h unterwegs ist. Das Überholverbot gilt nicht für Fahrzeuge, die Reinigungs-, Reparatur- oder Modernisierungsarbeiten auf der Straße durchführen und gelbe Blinksignale senden.
Wenn die Straße drei (oder mehr) Fahrspuren hat:
darf ein Lkw-Fahrer nur die beiden äußersten rechten Fahrspuren benutzen, auch zum Überholen. Beispiel: Auf einer dreispurigen Autobahn kann ein Lkw-Fahrer auf die mittlere Spur wechseln, um einen langsameren Lkw zu überholen und muss dann auf die rechte Spur zurückkehren. Die linke Fahrspur darf der Fahrer jedoch nicht benutzen.