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S7: Fahrverbot Bezirk Jennersdorf

Mit der Verkehrsfreigabe der S 7 (Fürstenfelder Schnellstraße) bis zum Grenzübergang Heiligenkreuz wurden von der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t hzG im Bezirk Jennersdorf auf der B 65 Gleisdorfer Straße, B 57 Güssinger Straße und L 116 Mogersdorfer Straße erlassen. Ausnahmen bestehen für den regionalen Ziel- und Quellverkehr. Die Verordnung finden Sie hier.

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung der BH Jennersdorf vom 18.3.2024, Zahl: 2023-011.379-2/28, mit der ein entsprechendes Fahrverbot mit der Ausnahme des Ziel- und Quellverkehrs für das Ortsgebiet von Rudersdorf erlassen wurde, aufgehoben.


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