Mit der Verkehrsfreigabe der S 7 (Fürstenfelder Schnellstraße) bis zum Grenzübergang Heiligenkreuz wurden von der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t hzG im Bezirk Jennersdorf auf der B 65 Gleisdorfer Straße, B 57 Güssinger Straße und L 116 Mogersdorfer Straße erlassen. Ausnahmen bestehen für den regionalen Ziel- und Quellverkehr. Die Verordnung finden Sie hier.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung der BH Jennersdorf vom 18.3.2024, Zahl: 2023-011.379-2/28, mit der ein entsprechendes Fahrverbot mit der Ausnahme des Ziel- und Quellverkehrs für das Ortsgebiet von Rudersdorf erlassen wurde, aufgehoben.
