Wie die International Road Transport Union (IRU) und der ukrainische Verband AsMAP mitteilen, müssen sich nicht-ukrainische Unternehmen oder Organisationen, die Transporte mit Berührung ukrainischen Territoriums durchführen (Import, Export, Transit), ab dem 1. Juli 2021 bei den ukrainischen Zollbehörden registrieren. Die Registrierung ist ein einmaliger Vorgang – dem Unternehmen wird dabei eine Registriernummer zugewiesen, mit deren Hilfe es sich auch bei späteren Transporten identifiziert. Ohne diese Registrierung werden die Fahrzeuge des Unternehmens nicht mehr vom Zoll abgefertigt bzw. das Überqueren der ukrainischen Grenze wird nicht gestattet.
Die Registrierung kann folgendermaßen durchgeführt werden:
Abgabe an der ukrainischen Grenzzollstelle bei Ein-/Ausreise:
durch Ausfüllen / Abgeben des Antragsformulars direkt an der Grenzzollstelle bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Ukraine und Vorweisen der Kopie eines Dokuments, das belegt, dass das Unternehmen in seinem Heimatland registriert ist. In diesem Fall sollte der Fahrer über eine entsprechende Vollmacht verfügen, um das Antragsformular im Namen des Unternehmens ausfüllen und unterzeichnen zu können
Einsenden an eine beliebige ukrainische Zollstelle:
durch Zusendung des ausgefüllten Antragsformulars sowie der Kopie eines Dokuments, das belegt, dass das Unternehmen in seinem Heimatland registriert ist, an eine beliebige ukrainische Zollstelle, auch im Binnenland,
Persönlich oder durch Vertreter bei einer beliebigen ukrainischen Zollstelle:
durch Vorlage des ausgefüllten Antragsformulars sowie der Kopie eines Dokuments, das belegt, dass das Unternehmen in seinem Heimatland registriert ist, persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder durch einen Zollagenten – bei einer beliebigen ukrainischen Zollstelle, auch im Binnenland
Auch in englischer Sprache
Aktuell geht die IRU davon aus, dass EU-Lizenzen, CEMT- oder bilaterale Genehmigungen als Nachweis der Registrierung eines Unternehmens in einem Heimatland ausreichen – zur Sicherheit wurde der ukrainische Zoll seitens der AISÖ jedoch um Bestätigung dieser Annahme gebeten. Sollten die oben genannten Genehmigungen nicht ausreichen, würde die AISÖ diese Information schnellstmöglich nachreichen.
Das Antragsformular liegt in ukrainischer und englischer Sprache vor und sollte zur Beschleunigung der Abfertigung auch in einer dieser beiden Sprachen ausgefüllt werden. Die ukrainische Zollverwaltung hat außerdem Muster eines korrekt ausgefüllten Antragsformulars in beiden Sprachen zur Verfügung gestellt. Unrichtig oder unvollständig ausgefüllte Anträge werden zurückgewiesen.
Nach Erfassung des Antrags im ukrainischen IT-System wird dem Antragsteller binnen einer Stunde eine vorläufige Registriernummer zugewiesen, mit der er bzw. seine Fahrer bereits alle nötigen Zollformalitäten erledigen können. Die endgültige Registriernummer wird dem Antragsteller dann innerhalb von fünf Werktagen zugesandt; zu diesem Zweck muss der Antragsteller zwingend eine E-Mail-Adresse angeben.