Beim 2015 zur Vermeidung von Steuerhinterziehung in Ungarn eingeführten Elektronischen Warenlieferungskontrollsystem EKAER wurde der Kreis der anmeldepflichtigen Waren mit Rohstoffen und Produkten des Bausektors erweitert.
Von Sicherstellungspflicht befreit
Seit 1.1.2021 betrifft die Meldepflicht nur noch die Beförderung von als risikoreich eingestuften, anmeldepflichtigen Waren (wenn die Lieferung das Bruttogewicht von 500 kg oder einen Nettowert von 1 Mio. HUF überschreitet). Zum Kreis der anmeldepflichtigen Waren gehören u.a. Lebensmittelprodukte, Pflanzen, Düngemittel, Schmiermittel, Natursand, Feldsteine und Kies, Insektizide, Holz und Kleidung.
Mit 9. Juli 2021 wurde der Kreis der als risikoreich eingestuften, anmeldepflichtigen Waren mit Rohstoffen und Produkten des Bausektors erweitert, welche in der Regierungsverordnung Nr. 403/2021 (VII.8.) aufgelistet sind. Diese Waren sind aber von der Sicherstellungspflicht ausgenommen!
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des AWC Budapest.