Winterdienst: Was ist wem erlaubt?

Die Wirtschaftskammer hat ein Merkblatt zum Thema „Winterdienst, Schneeräumung“ erstellt, in dem die Unterscheidungsmerkmale vom Werkverkehr (Gewerbeberechtigung für Schneetransport) zur Gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungskonzession) auf einen Blick zusammengefasst sind. Der Winterdienst auf privaten und öffentlichen Flächen und Straßen darf nur von Gewerbebetrieben mit der entsprechenden Gewerbeberechtigung übernommen werden. Das Merkblatt finden Sie hier.


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