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Änderungen Güterbeförderungsgesetz

Wichtige Änderungen zum Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG) wurden im Bundesgesetzblatt am 24. Juli 2025 veröffentlicht. Ab diesem Tag sind amtliche Kennzeichen von Mietfahrzeugen der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie die Anhänger der Klassen O1, O2, O3 und O4 nach Beginn und Ende der Miete vom Unternehmer an die konzessionserteilende Behörde zu melden.

Überprüfung alle zehn Jahre

Weiters wurde eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer umgesetzt: Ab sofort erfolgt die behördliche Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen alle zehn Jahre ab Erteilung der Konzession. Auch die Gültigkeit von Gemeinschaftslizenzen wurde auf zehn Jahre verlängert. Zu beachten ist allerdings die Übergangsbestimmung: Bereits ausgestellte Gemeinschaftslizenzen behalten ihre Gültigkeit.

Hier finden Sie die konsolidierte Fassung des Güterbeförderungsgesetzes.


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