Dem ursprünglichen Entwurf des Lkw-Fahrverbots konnten durch die Wirtschaftskammer Steiermark in einer Gesprächsrunde von Branchenvertretern mit der Bezirkshauptmannschaft Murtal und der zuständigen Straßenmeisterei „die Giftzähne gezogen“ werden, bestätigt man seitens der Fachgruppe Güterbeförderung Steiermark: Für den regionalen Güterbeförderer, der in den Bezirken Liezen, Murtal oder Murau ansässig ist, wird es weiterhin mit seinen dem Betrieb zugeordneten Fahrzeugen möglich sein, die B114 zu benutzen.
Ebenso konnte die Ziel- und Quellverkehrsausnahme entsprechend adaptiert werden, um die dort vor Ort bestehenden Betriebe beliefern bzw. von dort abtransportieren zu können. Das ganzjährige Lkw-Fahrverbot tritt mit 16. Juni 2025 in Kraft – die entsprechende Verordnung finden Sie hier.
Achtung: Das derzeit bestehende Winterfahrverbot für Sattelzüge (vom 1. November bis 15. April) bleibt parallel bestehen.
