Vor dem Hintergrund der Unwetterereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Transporte, die in Zusammenhang mit Hilfeleistung oder der Folgenbeseitigung der Unwetterschäden stehen, zunächst bis zum 1. August 2021 Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten bei der maximal zulässigen Tageslenkzeit, der maximal zulässigen Wochenlenkzeit und den Wochenruhezeiten beschlossen.
Nachtrag: Verlängerung bis 15. bzw. 14. August
Das bayerische Innenministerium hat die Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes sowie des Ferienfahrverbotes für Lkw zur Ver- und Entsorgung der Katastrophengebiete sowie für damit zusammenhängende Leerfahrten am 4. August bis einschließlich 15.08.2021 bzw. 14.08.2021 verlängert.