Die Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen nach § 30 Abs. 3 StVO sind ab dem 1. Juli 2021 wieder in Kraft. Die Aussetzung des Verbots infolge der Corona-Krise wird zum 30. Juni 2021 auslaufen.
Außerdem wird nach der Ferienreiseverordnung an den Samstagen der Monate Juli und August 2021 das Fahrverbot für Lkw über 7,5 t hzG und Lkw mit Anhänger zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten wieder gelten.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) informiert auf seiner Homepage über den aktuellen Stand der Lkw-Fahrverbote sowie über etwaige Ausnahmen. Stand 18. Juni 2021 gibt es im Bundesland Hessen eine Aussetzung des Fahrverbots (Sonn-/Feiertage sowie an den Samstagen nach der Ferienreiseverordnung) für Transporte zur Belieferung von Corona-Impfzentren; ebenso im Bundesland Sachsen-Anhalt (dort allerdings nur bzgl. des Fahrverbots an Sonn-/Feiertagen).