Für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 wurden infolge eines EuGH-Urteils rückwirkend die Mautsätze in Deutschland abgesenkt. Alle in dieser Zeit mautpflichtigen Transporteure können somit eine Erstattung zu viel bezahlter Maut für diesen Zeitraum beantragen.
Das Deutsche Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat für die Antragstellung ein Online-Portal eingerichtet. Anhand den in der letzten Spalte der Mauttabelle (nähere Infos hier) aufgeführten Erstattungsbeträgen multipliziert mit den nachgewiesenen mautpflichtigen Kilometern im genannten Zeitraum (28.10.2020 bis 30.09.2021) kann die Höhe des Erstattungsanspruchs berechnet werden, wobei es gegebenenfalls rundungsbedingt Abweichungen geben kann.
Beantragen Sie die Erstattung, wenn alle Abrechnungsinformationen bis 30.09.2021 vorliegen. Der Anspruch auf die Erstattung verjährt nicht vor Ende 2023.
Einzelheiten zum Online-Portal und weitere Hintergrundinformationen finden Sie auf der Homepage des BAG.