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Deutschland: Neue Mauttarife

Die CO2-Emissionsklassen werden bei der deutschen Lkw-Maut als neues Tarifmerkmal eingeführt. Das heißt, zukünftig soll der Mautsatz pro Kilometer auch davon abhängen, wie viel Kohlenstoffdioxid ein Fahrzeug ausstößt.

Die CO2-Einstufung ist fahrzeugspezifisch und von vielen Faktoren abhängig. Der deutsche Unternehmerverband BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V.) empfiehlt, den entsprechenden Online-Rechner von Toll Collect zu nutzen, der in Kürze auf der Website von Toll Collect zur Verfügung stehen soll. Toll Collect wird in den nächsten Wochen zunächst für alle bisher registrierten Fahrzeuge die Emissionsklasse 1 hinterlegen. Mit dem Emissionsklassen-Finder können Kunden prüfen, welcher CO2-Emissionsklasse das jeweilige Fahrzeug zugeordnet wird.  Ab Juli 2023 ist es dann möglich, eine Änderung der Emissionsklasse pro Fahrzeug direkt im Kunden-Portal zu beantragen.

„Abgelastete“ Fahrzeuge könnten mautpflichtig werden

Mit Einführung der CO2-Emissionklassen wird als Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) der Zugmaschine und gegebenenfalls des Anhängers (Feld F.1 im Fahrzeugschein) herangezogen – statt bisher das maximal zulässige Gesamtgewicht (Feld F.2). Dadurch können Fahrzeuge mautpflichtig werden, die „abgelastet“ sind, das heißt gemäß F.2 unterhalb von 7,5 Tonnen liegen, gemäß F.1 aber darüber. Dementsprechend können auch Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse als bisher fallen.

Da die überwiegende Mehrheit selbst der modernsten Dieselfahrzeuge in die schlechteste CO2-Emissionsklasse eingestuft wird, bedeuten die neuen Tarife eine drastische Erhöhung der deutschen Straßenbenutzungsgebühren, die für die meisten schweren Euro-6-Fahrzeuge fast eine Verdoppelung der Gebühren bedeuten!

Absenkung der Mautpflichtgrenze von 7,5t auf >3,5t hzG

Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen soll ab Juli 2024 eingeführt werden. Die Grundlage für die Mautpflicht ist dann die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) des Zugfahrzeugs/der Zugmaschine.

Der BGL hat sich wenig verwunderlich sehr deutlich gegen die neuen Tarife ausgesprochen – siehe hier.


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