Hinsichtlich der deutschen Risikoklassifizierung ausländischer Regionen weist das Robert Koch Institut seit 2.5.2021, 00:00 Uhr, Litauen sowie die Mongolei neu als Hochinzidenzgebiete aus. Das französische Département Moselle wird nicht mehr nur als “Virusvariantengebiet” betrachtet. Bulgarien und die Tschechische Republik gelten nicht mehr als Hochinzidenzgebiete. Die Details:
Litauen und Mongolei
Lkw-Fahrer, die sich in den letzten 10 Tagen vor ihrer Ein-/Rückreise nach Deutschland in einem Hochinzidenzland aufgehalten haben, unterliegen der Anmeldepflicht. Eine Testpflicht vor Einreise besteht für diese Personen nur im Fall von Aufenthalten von über 72 Stunden.
Frankreich: Département Moselle
Moselle wurde vom Virusvariantengebiet zum Hochinzidenzgebiet rückgestuft! Mit dieser Rückstufung gilt ab 2. Mai 2021, 00:00 Uhr ganz Frankreich einheitlich als Hochinzidenzgebiet (zu den resultierenden Pflichten für Fahrer vgl. oben). Im üblicherweise per Lkw erreichbaren Ausland gibt es demnach aktuell keine Virusvariantengebiete mehr.
Achtung: Aufenthalte von Lkw-Fahrern im Département Moselle vor dem 2. Mai 2021 – also zu einem Zeitpunkt, in dem die Virusvarianten-Einstufung noch bestand – führen bei der Einreise nach Deutschland noch bis einschließlich 11. Mai 2021 (10-Tages-Frist) zu einer ausnahmslosen, von der Dauer des Aufenthalts unabhängigen Testpflicht!
Bulgarien und Tschechische Republik
Bei diesen beiden Ländern erfolgte eine Rückstufung von Hochinzidenzgebieten zu „normalen“ Risikogebieten: Bei der Rückkehr aus „normalen“ Risikogebieten bestehen für Lkw-Fahrer keine Anmelde- oder Testpflichten.
Achtung: Aufenthalte von Lkw-Fahrern in Bulgarien oder der Tschechischen Republik vor dem 2. Mai 2021 – also zu einem Zeitpunkt, in dem die Hochinzidenz-Einstufung noch bestand – führen bei der Einreise nach Deutschland noch bis einschließlich 11. Mai 2021 (10-Tages-Frist) weiter zur Anmeldepflicht sowie zur Testpflicht im Fall vom Aufenthalten über 72 Stunden!
Quarantänepflichten oder Ausnahmen hiervon für aus dem Ausland nach Deutschland einreisende Fahrer richten sich in allen Fällen nach den jeweiligen Quarantäneverordnungen des Bundeslandes, in dem der Fahrer seinen Wohnsitz in Deutschland hat bzw. nach dem (ersten) deutschen Bestimmungsort des Transports im Falle ausländischer Fahrer.