Nach Angaben des BMVI (deutsches Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) vom 1. April 2021 werden mit Wirkung ab 6. April 2021, 00:00 Uhr, die Niederlande zum Hochinzidenz-Gebiet gemäß Corona-Einreise-VO erklärt. Dies bedeutet: Lkw-Fahrer unterliegen bei der Einreise nach Deutschland der Anmeldepflicht, wenn sie sich in den 10 Tagen vor Einreise in den Niederlanden aufgehalten haben.
Eine Testpflicht für Lkw-Fahrer vor Einreise nach Deutschland besteht nur bei Aufenthalten über 72 Stunden. Weitere Informationen über neue von Deutschland bestimmte Risikogebiete finden Sie hier.
Quarantänepflichten oder Ausnahmen hiervon für aus dem Ausland nach Deutschland einreisende Lkw-Fahrer richten sich in allen Fällen nach den jeweiligen Quarantänevorschriften des Bundeslandes, in dem der deutsche Wohnsitz der einreisenden Person liegt (bzw. nach dem deutschen Bestimmungsort des Transports im Falle ausländischer Fahrer).